Lebensmittelrückrufe: Augen auf beim Einkauf!

Shownotes

Ob als Aushang im Supermarkt oder Nachrichtenmeldung - von Lebensmittelrückrufen lesen und hören wir regelmäßig. Aber was ist zu tun, wenn ein möglicherweise schadhaftes Produkt bereits bei mir zuhause im Vorratsregal oder Kühlschrank steht? Und was kann ich tun, wenn ich es bereits verzehrt habe?

Darum geht es:

Alles über den Umgang mit Lebensmittelwarnungen und -rückrufen

Fast täglich gibt es in Deutschland eine offizielle Lebensmittelwarnung, die meist zum sofortigen Verkaufsstopp der betroffenen Produkte führt. In unserer neuen Podcastfolge informieren wir darüber, auf welchen Wegen sich Verbraucher:innen über unsichere Nahrungsmittel informieren können, welche Maßnahmen Hersteller und Anbieter im Fall der Fälle ergreifen müssen, und was zu tun ist, wenn man selbst von einem verunreinigten oder anderweitig gesundheitsgefährdenden Lebensmittel im Haushalt betroffen ist.

Diesmal zu Gast: Nora Dittrich, Referentin für Lebensmittelrecht und Lebensmittelsicherheit bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Die folgenden, auch im Rahmen der Podcastfolge genannten Webseiten, informieren regelmäßig über aktuelle Lebensmittelwarnungen:

Transkript anzeigen

00:00:00: Musik

Patrick Lohmeier: Wie war das noch mal vor gar nicht allzu langer Zeit.

Patrick Lohmeier: Besser Ostern und ihre Kinder freuten sich auf Ihre Lieblings Schokoladeneier mit der Extraportion Milch wie deren Hersteller doch in meiner Kindheit mit seinen Produkten bearb.

Patrick Lohmeier: Und dann müssen Sie den Nachrichten hören sehen oder lesen dass die so beliebten Süßigkeiten aufgrund einer Salmonellen Belastung am Produktionsort aus den Supermärkten genommen werden.

Patrick Lohmeier: Aber vielleicht hatten sie die verunreinigte Schokolade zu diesem Zeitpunkt längst zu Hause.

Patrick Lohmeier: Oder noch schlimmer sie oder ihre Kinder hatten die Süßigkeit schon gegessen weil sich nun Monate später herausstellte dass auch das Weihnachtssortiment des Vorjahres des gleichen Herstellers möglicherweise die gefährlichen Bakterien enthielt.

Patrick Lohmeier: Aber das ist kein Grund zu generell a Panik,

Patrick Lohmeier: nur die allerwenigsten Lebensmittelrückrufe Aktion haben einen solch aufsehenerregenden und ja auch gefährlichen Hintergrund wie dieser Fall aus dem Jahr 2022 der neben Deutschland gleich mehrere europäische Länder betraf.

Patrick Lohmeier: Aber egal aus welchem Anlass Lebensmittel wieder aus den Regalen genommen werden die Fragen sind auch vermeintlich harmlose und fällt immer die gleichen wie und wo informiere ich mich bestmöglich zu verunreinigen oder sonstwie Gesundheit gefährdet Lebensmitteln.

Patrick Lohmeier: Wo erhalte ich eine Erstattung für bereits gekaufte Produkte.

Patrick Lohmeier: Und was sind die wichtigsten Schritte wenn ich an verunreinigtes oder anderweitig schädliches Lebensmittel bereits verzehrt habe.

Patrick Lohmeier: Mein heutiger Gast Nora Dittrich arbeitet im Fachbereich Ernährung und Umwelt der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sie ist Expertin für Lebensmittelrecht und Lebensmittelsicherheit und hat Antworten auf all diese Fragen.

00:01:36: Musik

Patrick Lohmeier: Und sie klappt auch darüber auf was Hersteller tun müssen damit wir beim nächsten Einkauf ohne Sorge um unsere Gesundheit wieder ins lebensmittelregal greifen können.

Patrick Lohmeier: Dies ist genaugenommen der Podcast der Verbraucherzentrale mein Name ist Patrick Lohmeier und ich freue mich dass dir zu hören.

Patrick Lohmeier: Über das Thema Lebensmittelrückrufe spreche ich heute mit Nora Dittrich von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Hallo Nora.

Patrick Lohmeier: Schön dass du dir die Zeit genommen hast ernstes Thema aber vor allem ein Thema glaube ich mit dem jeder und jede von uns schon einmal Kontakt hatte

Patrick Lohmeier: Lebensmittelrückrufe mal mehr mal weniger direkt ich

Patrick Lohmeier: ab versucht mich vorab so ein bisschen zu informieren und habe mal geguckt was sind denn gerade so die Lebensmittelrückrufe oder lebensmittelwarnung des Tages so da bin ich gestolpert z.b. über Glassplitter in Kapern steht hier oder Pestizide Mikrowellen-Popcorn sind das gängige Gründe für Lebensmittelrückrufe.

Nora Dittrich: Ja es gibt jährlich eine Auswertung über die häufigsten Gründe für einen Rückruf von Lebensmitteln und dieser Auswertung liegt für das letzte Jahr 20-22 auch schon vor.

Nora Dittrich: Und da waren tatsächlich die häufigsten Gründe für einen Rückruf eine mikrobiologische Kontamination also das ist z.b. dann der Fall wenn ein Lebensmittel zurückgerufen wird weil es beispielsweise Salmonellen oder Listerien enthält

Nora Dittrich: weitere Gründe waren Grenzwertüberschreitungen dazu würde z.b. das Pestizid in den Popcorn passen und zulässige Inhaltsstoffe.

Nora Dittrich: Allergene oder auch Fremdkörper und unter Fremdkörperfalle na tatsächlich auch sowas wie Glassplitter oder Kunststoffteile in Lebensmittel Produkt.

Patrick Lohmeier: Wovor ich ja bisher gar nichts ahnte ist dass es möglich ist Lebensmittel zurückzurufen wenden das Mindesthaltbarkeitsdatum falsch ausgezeichnet wurde.

Nora Dittrich: Ja das gibt es durchaus auch.

Nora Dittrich: Aber man muss schon tatsächlich sagen dass in den letzten Jahren nie gesagt die mikrobiologische Kontamination ein häufiger Rückruf Grund war aber auch Fremdkörper Allergen und Grenzwert Überschreitungen

Nora Dittrich: ich habe tatsächlich auch mal nach aktuellen Beispielen in lebensmittelwarnung.de das Rückruf Portal geschaut und da habe ich beispielsweise auch ein Produkt gefunden in dem Listerien vorhanden Bahn in Lachskaviar

Nora Dittrich: und das ist insofern problematisch als dass eine Infektion mit Listerien die sogenannte Listeriose

Nora Dittrich: bei gesunden Menschen zwar relativ mild verlaufen Kanone aber bei kranken und älteren oder Menschen mit geschwächten Immunsystem im schlimmsten Fall lebensbedrohlich sein kann.

Nora Dittrich: Oder ein anderes aktuelles Beispiel aus dem Portal lebensmittelwarnung ist ein Produkt das warm Leinsamen und in den Leinsamen wurde Senf gefunden und Senf gehört zu den Allergenen die

Nora Dittrich: bei empfindlichen Personen bereits in geringen Mengen allergische Reaktion auslösen können und wenn beispielsweise so einen Allergenen gefunden wird dann kann er durchaus auch gewarnt und zurückgerufen werden.

Patrick Lohmeier: Nora was wieder interessiert vielleicht kannst du mir das beantworten gibt es bestimmte Gruppen von Lebensmitteln die besonders häufig von Rückrufen betroffen sind.

Nora Dittrich: Also letztes Jahr waren hauptsächlich folgende Produktkategorien betroffen und zwar Nüsse und nussprodukte knabberwaren

Nora Dittrich: Getreide Backwaren aber auch Fleisch Wild Geflügel und Produkte daraus sowie auch Milch und Milchprodukte und Obst und Gemüse und da sieht man auch ganz gut das Rückrufe tatsächlich.

Nora Dittrich: Durch verschiedene Produktgruppen hinweg gehen können

Nora Dittrich: und was man an der Stelle vielleicht auch noch sagen kann die Warnungen werden jährlich ausgewertet

Nora Dittrich: und für 2022 ergab die Auswertung dass es insgesamt 311 Warnungen gab auf lebensmittelwarnung.de das heißt 311 Produkte wurden öffentlich

Nora Dittrich: zurückgerufen im Jahr 2022 und das ist insofern interessant als dass das dreimal so viel ist wie im Jahr 2015 noch,

Nora Dittrich: also die öffentlichen Bahn ungen sind bei dem kontinuierlich gestiegen.

Patrick Lohmeier: Bitte Listerien und den allergieauslösenden Stoffen aus der bereits ganz wichtige Stichwörter genannt das sind ja tatsächlich auch

Patrick Lohmeier: aktiv Gesundheitszentrum Licher Inhaltsstoffe oder Keime Verunreinigung wie auch immer die tote Lebensmitteln zu finden sind.

Patrick Lohmeier: Jetzt mal abgesehen von diesen etwas

Patrick Lohmeier: drastische von Fällen kann ich davon ausgehen dass die meisten Rückruf oder lebensmittelwarnungen ihr präventiver Natur sind und die Betroffenen Nahrungsmittel nicht wirklich stark gesundheitsgefährdend oder anderweitig schädlich oder muss ich mir wirklich Sorgen machen um meine

Patrick Lohmeier: ja meine Gesundheit.

Nora Dittrich: Ja also in dem Portal sind natürlich Produkte wie z.b. die Listeria in Lachskaviar oder die Glassplitter in Kapern das sind tatsächlich Produkte die tatsächlich mit einer Gesundheitsgefahr ergeben können.

Nora Dittrich: Und generell ist zu sagen dass Verbraucherinnen und Verbraucher ein Recht auf einwandfreie Lebensmittel und Bedarfsgegenstände haben und die Verantwortung liegt hierbei bei den Hersteller betrieben und bei den Händlern dieser Produkte

Nora Dittrich: die Unternehmen führen dazu auch systematisch eigene Kontrollen durch.

Nora Dittrich: Und der Lebensmittelunternehmer ist neben der Einhaltung aller lebensmittelrechtlichen Bestimmungen

Nora Dittrich: natürlich auch verantwortlich für die Lebensmittelsicherheit das heißt der unterliegt einer Sorgfaltspflicht im Rahmen dessen er dafür verantwortlich ist.

Nora Dittrich: Dass die Lebensmittel die er produziert verarbeitet und vertreibt sicher sind so und eine Rücknahmepflicht

Nora Dittrich: gilt für Lebensmittel die als unsicher gelten und Lebensmittel sind dann nicht sicher wenn sie gesundheitsschädlich sind oder für den Verzehr ungeeignet sind,

Nora Dittrich: und befindet sich in einem Lebensmittel Glassplitter oder Kunststoffteile dann ist das definitiv nicht für den Verzehr geeignet und kann in Einzelfällen natürlich auch die Gesundheit gefährden.

Nora Dittrich: Und erkennt ein Lebensmittelunternehmer oder hat er den Verdacht.

Nora Dittrich: Dass eines seiner Lebensmitteln nicht den Anforderungen der Lebensmittelsicherheit entspricht dann muss er das betreffende Lebensmittel sofort zurückrufen.

Patrick Lohmeier: Welche Pflichten haben dann in diesem Fall Hersteller und Händler bzw wie kommunizieren Sie dass eines ihrer Produkte von einem Rückruf betroffen ist.

Nora Dittrich: Also zunächst einmal ist zu sagen dass öffentliche Rückrufe als Bestandteil eines verantwortungsvollen Management angesehen werden sollten mit dem Transparenz und Vertrauenswürdigkeit demonstriert werden sollte

Nora Dittrich: aber eben auch die Einhaltung der Sorgfaltspflicht durch die Unternehmen es gibt zwar keinen konkreten festgeschriebenen Ablauf

Nora Dittrich: aber der Gesetzgeber hat festgelegt dass die Maßnahmen für einen Rückruf effektiv sein müssen der Rückruf muss Verbraucher also auch erreichen.

Nora Dittrich: Und das machen dann Unternehmen beispielsweise über Pressemitteilungen oder sie nutzen Kommunikationskanäle

Nora Dittrich: wir soziale Medien ihrer Homepage schreiben zum Teil hängen sie auch Hinweisschilder

Nora Dittrich: oder Ausdrucke in die Märkte also durchaus Hänger und dann natürlich gibt es auch noch das Portal lebensmittelwarnung.de innerhalb dessen Verbraucher Rückrufe zu Lebensmitteln und Produkten einsehen können.

Patrick Lohmeier: Okay okay okay also effektiv ich hoffe nur ran du verzeihst ich muss dir ein bisschen spitz für dich sein das klingt für mich arg schwammig was was sind denn effektive Maßnahmen bitteschön ich weiß es nicht deine Wortwahl deswegen fühlt sich hoffentlich nicht persönlich angegriffen.

Nora Dittrich: Nein vollkommen richtig dass du an der Stelle spitz bin ich bis dann kritisch an der Stelle muss tatsächlich auch angemerkt werden dass die Darstellung der gesundheitlichen Risiken in den Meldungen also auch in den Rückrufen qualitativ tatsächlich sehr unterschiedlich vorgenommen.

Nora Dittrich: Werden und aus unserer Sicht ist das auch durchaus kritisch denn das Portal lebensmittelwarnung.de richtet sich

Nora Dittrich: auch ein Verbraucher und nicht einfach Leute

Nora Dittrich: und deswegen sollte nach unserer Auffassung immer das Ziel sein dass ich Verbraucher so schnell wie möglich gut und verständlich über Rückrufe im allgemeinen sowie die damit verbundenen gesundheitlichen Risiken informieren können.

Nora Dittrich: Und ich beschreibe ja auch gerade das bei einem Rückruf oft natürlich dann Pressemitteilungen durch die Unternehmen verpasst werden und auch hier sagen wir dieser Rückruf und diese Pressemitteilung sollte alle sämtlichen Verbraucher relevanten Informationen

Nora Dittrich: enthalten

Nora Dittrich: und zu einer guten Pressemitteilung die auch zielführend ist gehört dass das Lebensmittel genau beschrieben wird also das Markenname Produktbezeichnung Mindesthaltbarkeitsdatum charge Foto angegeben wird das der

Nora Dittrich: Fehler beschrieben wird warum es denn zum Rückruf kam und.

Nora Dittrich: Das Informationen gegeben werden zur ausgehenden Gefahr und zur möglichen Auswirkungen beim Verzehr dieses Lebensmittel ist also wie sich der Fehler auswirkt beim Verbraucher.

Nora Dittrich: Dann sollte Informationen gegeben werden wo das Lebensmittel paar kauft wurde also bei welchem Händler in welchen Bundesländern

Nora Dittrich: und es sollte beschrieben werden was mit dem Produkt zu tun ist also soll das Verbraucher nicht mehr verzehren sollen sie es zurückbringen und wie können sie es reklamieren wie wird es erstattet mit oder ohne Bon

Nora Dittrich: uns etwas auch ideal wäre aber da sehen wir auch nicht jede Pressemitteilung hat dass das dann eben auch noch eine Kundennummer angegeben wird oder eine Kundenhotline für weitere Fragen

Nora Dittrich: beispielsweise gab es einen Rückruf zu Glassplittern in Heidelbeeren im Glas.

Nora Dittrich: Das sind schwerwiegende Fälle in denen es durchaus zu Verletzungen kommen kann wenn man so ein Glassplitter im versehentlich verzehrt und da ist es ganz klar dass es dazu Rückfragen seitens Verbraucher kommen kann

Nora Dittrich: und das dann dort in den Pressemitteilungen zusätzlich auch Ansprechpartner genannt werden

Nora Dittrich: und ähm Hotline am anderen Ende dann eben auch Mitarbeiter sitzen die entsprechend geschult sind und Fragen beantworten können das ist der Idealfall.

Nora Dittrich: An der Stelle vielleicht auch noch ein Tipp an Verbraucher

Nora Dittrich: Raucher sollten unbedingt auf die angegebenen Chargennummern achten und die angegebene Mindesthaltbarkeitsdatum die in der Meldung angegeben werden denn so stellen Sie sicher dass Ihr Produkt tatsächlich auch betroffen ist.

Patrick Lohmeier: Jetzt haben wir das Portal schon ein ums andere mal angesprochen lebensmittelwarnung.de eine Informationsquelle die eben für die Menschen da ist die sich nicht auf die Social Media Kampagnen oder die Aushänge oder die Pressemitteilung von Unternehmen und Händlern verlassen möchten was finde ich denn auf lebensmittelwarnung.de für information.

Nora Dittrich: Ja das ist ein Portal der Bundesländer und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit das genau an dieser Stelle

Nora Dittrich: öffentliche Warnungen und Informationen zu Produkten anbietet bei denen durch die amtliche Lebens und Futtermittelüberwachung mögliche Gesundheitsrisiken festgestellt wurden

Nora Dittrich: oder die vom Hersteller oder Vertreiber zurückgerufen worden sind.

Nora Dittrich: Und mit Produkten ist auch hier an der Stelle gemeint Lebensmittel kosmetische lebensmittelbedarfsgegenstände oder Tätowieren Mittel und

Nora Dittrich: erfasst werden einschlägige Informationen über Produkte die in den dort angegebenen Bundesländern auf dem Markt sind oder über das Internet verkauft worden.

Nora Dittrich: Und die möglicherweise bereits an Endverbraucher Rennen und Verbraucher abgegeben worden.

Patrick Lohmeier: Kurzer Einschub ich habe mal versucht lebensmittelwarnung.de auf dem Smartphone zu öffnen sieht jetzt so eher weniger schick aus gibt's noch eine Möglichkeit mich mobil ich denn das jetzt mal mich probiert zu informieren.

Nora Dittrich: Ja also ist tatsächlich so das angekündigt wurde das eine App entwickelt werden soll zum Portal lebensmittelwarnung.de die gibt es aber noch nicht.

Nora Dittrich: Und solange es die noch nicht gibt können Verbraucher auch auf die sogenannte Verbraucherschutz App

Nora Dittrich: zurückgreifen vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz darüber hinaus gibt es auch bei Twitter durch das Portal lebensmittelwarnung.de den Account

Nora Dittrich: LM Warnungen und dort werden Hinweise getwittert wenn wieder eine neue Warnungen online gegangen ist allerdings du dort nicht angegeben welche

Nora Dittrich: nur dass es eine neue Warnung gibt und darüber hinaus können Verbraucher sich aber auch bei der Verbraucherzentrale über die sozialen Medien Acrylnägel.

Nora Dittrich: Z.b. postet die Verbraucherzentrale NRW und die Verbraucherzentrale Hamburg die Rückrufe auch über Facebook.

Nora Dittrich: Und bei Instagram z.b. die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Patrick Lohmeier: Ahrens gut zu wissen jetzt habe ich dir ja bereits Verrat dass ich mich zur Vorbereitung auf unser heutiges Gespräch ein bisschen auf lebensmittelwarnung.de getummelt habe und habe dabei festgestellt dass fast jeden Tag 1 Jahr sogenannte lebensmittelwarnung über nicht sichere Lebensmittel da rausgeht veröffentlicht wird ich habe in meinem Alltag aber ehrlich gesagt nicht das Gefühl dass mir solche Warnungen fast täglich begegnen also vom 1 Aussagen zum Supermarkt oder einer Warnung über die Social-Media-Kanäle eines Herstellers oder Händlers kann es nicht sein dass ich von 90% aller lebensmittelwarnung oder Lebensmittelrückrufe wie erfahre.

Nora Dittrich: Also es ist tatsächlich so dass Verbraucher nicht von allen Rückrufen erfahren weil man muss hier unterscheiden es gibt nämlich einen öffentlichen Rückruf und es gibt einen stillen Rückruf der auch Name genannt wird.

Nora Dittrich: Und bei einem öffentlichen Rückruf also das sind die Rückrufe die man auch im Portal lebensmittelwarnung.de findet werden.

Nora Dittrich: Die betroffenen Produkte aus dem Handel genommen.

Nora Dittrich: Und Verbraucherinnen werden öffentlich gewarnt wenn das Produkt könnte dann Verbraucherinnen bereits erreicht haben.

Nora Dittrich: Und wenn dem so ist kommt es sein öffentlichen Rückruf und in diesen Fällen nehmen dann in der Regel alle Händler die das Lebensmittel im Sortiment haben das Produkt auch ohne Kaufnachweis in der Regel zurück und erstatten den Kaufpreis.

Nora Dittrich: Aber.

Nora Dittrich: Stellt ein Lebensmittelproduzent fest dass seine Produkte die noch nicht an Verbraucherinnen verkauft worden nicht einwandfrei sind kann er sie aus dem Handel zurücknehmen und das kann dann still stattfinden ohne einen öffentlichen Hinweis.

Nora Dittrich: Aber auch hier eine Pflicht zur Rücknahme also auch einen stillen Rückruf besteht wenn das Produkt gesundheitsschädlich ist nicht zum Verzehr geeignet oder z.b. verdorben ekelerregend oder erheblich täuschend.

Patrick Lohmeier: Gibt es ja

Patrick Lohmeier: doch manche Menschen ich habe selber solche in meinem Bekannten und Verwandtenkreis die sich mit dem diabolischen Vergnügen oder eine große Sorge solche Seiten täglich angucken wie lebensmittelwarnung.de würdest du das empfehlen die jeden morgen aufzuwachen die seid und erstmal zu gucken welches Lebensmittel heute möglicherweise verunreinigt oder vergiftet oder abgelaufen ist.

Nora Dittrich: Ja ich glaube um diese Frage tatsächlich zu beantworten muss man

Nora Dittrich: wahrscheinlich unterscheiden zwischen lebensmittelrechtlicher oder sicherheitsrelevanter Sicht und psychologischer Sicht aus psychologischer Sicht würde ich das dem einzelnen freistellen auf das dem einzelnen wirklich gut tut jeden Tag in dieses Portal

Nora Dittrich: zuschauen und sich vielleicht generell in seinem Leben sichern zu lassen lebensmittelrechtlich und in Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit muss ich aber sagen dass

Nora Dittrich: ja nur eine öffentliche Warnung dort vorgenommen wird bzw eine Information der Öffentlichkeit dort an der Stelle erfolgt wenn der Verdacht besteht dass ein Gesundheitsrisiko besteht.

Nora Dittrich: Oder das gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen wurde die zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen dienen oder ein Produkt erheblich täuscht.

Nora Dittrich: Oder ein zum Verzehr ungeeignet es insbesondere ekelerregend es Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge

Nora Dittrich: oder über einen längeren Zeitraum auf den Markt gelangt ist das heißt das sind keine und triftigen Gründe weshalb sie dort gezeigt werden es handelt sich hier um nicht sichere Lebensmittel und dass sie dort angegeben werden und Verbraucher sich dort informieren können

Nora Dittrich: im Rahmen des Schutzes der eigenen Gesundheit ist absolut angebracht.

Nora Dittrich: Um das Ganze vielleicht noch ein bisschen einzuordnen im Jahr 20-22 hatten wir 311,

Nora Dittrich: lebensmittelwarnungen wenn man das ins Verhältnis setzt vor Anzahl der Produkte die sich auf dem Markt befinden

Nora Dittrich: kann ja jeder noch mal selber seine eigene Schlussfolgerungen ziehen.

Patrick Lohmeier: Verstehe also 311 lebensmittelwarnung im letzten Jahr im Vergleich zu denen ich glaube knapp 200 000 verschiedene Lebensmittelprodukten die aktuell im Umlauf sind in Deutschland.

Nora Dittrich: Aber es ist auch nicht zu verharmlosen denn.

Nora Dittrich: Welche Ausmaße einen Rückruf annehmen kann dann besonders wenn es sich um ein großes Unternehmen handelt mit einer großen Produktvielfalt das haben wir letztes Jahr zu Ostern gesehen

Nora Dittrich: denn in einem belgischen Werk eines Süßwarenhersteller tauchten Salmonellen auf.

Nora Dittrich: Und es stellte sich heraus dass über 119 Schoko Artikel Salmonellen enthielten und bei weiteren Produkten der Verdacht auf dieses Bakterium daraufhin gab es eben einen sehr großen Rückruf

Nora Dittrich: der Produkte die aus dem besagten Bergkamen dabei hatte der Hersteller bereits.

Nora Dittrich: Zu Ende des Vorjahres schon Verunreinigungen entdeckt was dann für Kritik sorgte da der Rückruf nämlich erst im April stattfand

Nora Dittrich: aber das ist jetzt das wichtige laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gab es in dem Zusammenhang mit diesem Krankheitsausbruch europaweit 300 Infektionen und 22 Fälle davon in Deutschland.

Nora Dittrich: Zeig welche Ausmaßen so einen Rückruf annehmen kann das zeigt aber auch wie wichtig diese Eigenkontrollen von den Unternehmen sind

Nora Dittrich: und es zeigt auch wie wichtig ein gutes Krisenmanagement ist

Nora Dittrich: und eine gute Informationspolitik nach außen damit Verbraucher schnell und zuverlässig gewarnt werden und diese Warnungen Verbraucher auch schnell und einfach verständlich.

Nora Dittrich: Erreichen.

Patrick Lohmeier: Das natürlich vollkommen richtig und wichtig und völlig unabhängig von den Versäumnissen dies hier gab seitens des Herstellers in Sachen Nachkommen der Informationspflicht hoffe ich einfach dass uns so ein ein weitreichender Fall die liegen jetzt zu Ostern 2022 erlebt haben nicht so bald wieder ins Haus steht toi toi toi.

Patrick Lohmeier: Am jetzt mal so bisschen vom theoretischen ins praktische ich bin jetzt zu Hause und gucke in den Kühlschrank oder ins lebensmittelregal und sehe ein Produkt das eben nicht sicher ist so wie du es vorhin umschrieben hast was mache ich mit ebendieser

Patrick Lohmeier: Dosensuppe die vielleicht Glassplitter enthält.

Nora Dittrich: Ja also hier gilt ganz klar dass Verbraucher das Recht auf einwandfreie Produkte haben

Nora Dittrich: und der Händler ist bei Beanstandungen tatsächlich der erste Ansprechpartner

Nora Dittrich: betroffene Verbraucher sollten dann am besten auch mit dem Kassenbon als Kaufnachweis ihr erworbenes Produkt zunächst gegen ein einwandfreies Lebensmittel umtauschen lassen kann der Entleiher dieses Lebensmittel nicht umtauschen oder ist ein Umtausch aus bestimmten Gründen nicht möglich

Nora Dittrich: wenn Sie Ihr Geld zurück verlangen

Nora Dittrich: und auch eine Reklamation direkt beim Hersteller ist möglich oft kann man hier auch mit großzügigen Ersatz rechnen aus Kulanzgründen

Nora Dittrich: vorbei ist aber

Nora Dittrich: auf diese Formen der Wiedergutmachung kein Rechtsanspruch gibt das muss man Verweise an der Stelle auch sagen aber die Reklamationen über diesen Weg ist auch möglich.

Nora Dittrich: Finden Verbraucher aber an beiden Stellen kein Gehör werden nicht ernst genommen dann können sich Verbraucher natürlich auch an die Verbraucherzentrale wenden wir helfen da auch immer gerne weiter in solchen Fällen und stehen mit Rat und Tat zur Seite

Nora Dittrich: oder Verbraucher melden sich direkt bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde ihres Kreises oder ihrer Stadt.

Nora Dittrich: Das ist vor allen Dingen wichtig bei schwerwiegenden Fällen

Nora Dittrich: beispielsweise wurde ein Mettbrötchen beim Bäcker gekauft und danach ist mir schlecht und es fangen ganz eindeutige Krankheitssymptome an dann sollte umgehend und schnell direkt die Behörde kontaktiert werden

Nora Dittrich: und die zuständige Behörde kann dann entweder eine abgegebene zugesandt Probe untersuchen oder einem gezielten Hinweis auch direkt vor Ort nachgehen.

Patrick Lohmeier: Oder gibst du mir eine Steilvorlage für meine nächste Frage denn was mache ich denn wenn ich eben das nicht sichere Lebensmittel nicht vor dem Verzehr noch rechtzeitig als solches erkenne identifiziere im Kühlschrank oder im lebensmittelregal so daneben das Sprichwort hier Kind bereits in der Brunnen gefallen ist will heißen ich habe

Patrick Lohmeier: es bereits verzehrt ich habe die verunreinigte Limo bereits getrunken und ich habe es ein ganz schlechtes Gefühl ich habe Kopfschmerzen ich habe Magenschmerzen was

Patrick Lohmeier: kann ich tun.

Nora Dittrich: Ja also auch hier in dem Fall gilt das Verbrauch hat das Recht auf eine Reklamationen haben und der Händler da auch der Ansprechpartner ist um erstmal überhaupt das Geld

Nora Dittrich: zurück zu bekommen oder eben einen Schritt davor dass ein Umtausch stattfindet

Nora Dittrich: bin jetzt allerdings gesundheitliche Schäden eventuell davon getragen wurden oder der Zahn ist abgesplittert als ich auch das Kunststoffteil gebissen habe dass ich aus Versehen in der

Nora Dittrich: Dosensuppe gefunden hat dann ist es tatsächlich so dass es ja eine darlegungs und Beweislast Zeiten des Verbrauchers gibt.

Nora Dittrich: Also er muss dann beweisen bzw es muss zurückzuführen sein dass die Erkrankung.

Nora Dittrich: Hinweise der gesundheitliche Schaden tatsächlich von diesem Produkt ausgingen.

Nora Dittrich: Also raten wir den Verbrauchern das wenn er Krankheitssymptome zeigt schnellstmöglich einen Arzt aufzusuchen um sich dort die Erkrankung bzw die körperliche Auswirkung bescheinigen

Nora Dittrich: und attestieren zu lassen also hier sollte Verbraucher dann alle medizinischen Unterlagen gut zusammenhalten und aufbewahren

Nora Dittrich: und auch Beweismittel wie das betroffene Produkt auch wenn es schon verzehrt wurde die Verpackungen aufheben sowie den Kassenbon

Nora Dittrich: unbedingt behalten und anschließend sollte sich der Verbraucher dann am besten an einen auf Medizinrecht spezialisierten Anwalt wenden zu finden, über die Rechtsanwaltskammer

Nora Dittrich: um mit ihm dann gemeinsam ab zu klopfen inwieweit Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden kann und inwiefern und ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat weil das ist natürlich im Einzelfall dann auch die große Frage.

Patrick Lohmeier: Ok 3. mögliches Szenario also das erste war es gibt dem lebensmittelwarnung und ich entdecke das Produkt noch rechtzeitig bevor ich verzehre im zweiten Fall habe ich es eben schon gegessen und möglicherweise auch einen gesundheitlichen Schaden davongetragen dritte Hypothese ich entdecke einen mutmaßlich nicht sicheres Lebensmittel und Stelle eben festen dazu gibt's sogar keine lebensmittelwarnung bzw überhaupt keine Rückrufaktion seitens des Händlers oder Herstellers

Patrick Lohmeier: an wen kann ich mich damit wenden.

Nora Dittrich: Also haben Verbraucher den Verdacht ein gesundheitsgefährdendes oder für den Verzehr ungeeignetes Lebensmittel gekauft zu haben oder haben es irgendwo entdeckt dann sollten Verbraucher das unbedingt bei dem zuständigen

Nora Dittrich: Überwachungsbehörden melden diese Meldung ist für Verbraucher auch kostenlos,

Nora Dittrich: und dann bei der zuständigen Stelle persönlich vorgebracht werden schriftlich aber auch telefonisch.

Nora Dittrich: Und wie ich auch schon mal drauf hingewiesen habe besonders bei schwerwiegenden Fällen sollte man sich unbedingt und so schnell wie möglich an die Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden wie

Nora Dittrich: das besagte Mettbrötchen oder wenn ich Glassplitter im Produkt finde denn das kann eben auch für andere Menschen gesundheitlich gefährdet sein.

Nora Dittrich: Und

Nora Dittrich: wenn die Ursache dieser Beschwerde auch bei anderen Verbrauchern zu gesundheitlichen Schäden führen kann dann leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde eben auch umgehend Maßnahmen ein um die Gefahr abzuwenden und das ist ganz wichtig in dem Fall.

00:26:19: Musik

Patrick Lohmeier: Ja ganz wichtig und ganz beruhigend auch für mich persönlich überhaupt bin ich sehr dankbar für all diese Informationen die mich jetzt doch

Patrick Lohmeier: das sicherer durch den Alltag und durch den Verzehr hier von Lebensmittel aus dem Supermarkt um die Ecke gehen lassen vielen Dank für das Gespräch und deine Expertise Dora du hast mir ein ganzes Stück weiter geholfen und ich hoffe auch allen Menschen die uns zuhören

Patrick Lohmeier: danke schön dafür.

Nora Dittrich: Dir auch vielen Dank für die Einladung und das Gespräch und bis zum nächsten Mal.

Patrick Lohmeier: Dies war genaugenommen der Podcast garantiert ohne Gesundheitsrisiko wie immer gilt mein Dank allen Menschen die die Produktion dieser Podcast Reise ermöglichen.

Patrick Lohmeier: Natürlich möchte ich mich bei ihnen fürs zuhören bedanken wir können diese und weitere folgen mit Experten Gesprächen rund um ihre Verbraucherrechte in so gut wie allen Podcatcher an und Audio abhören.

Patrick Lohmeier: Abonnieren Sie uns gerne kostenlos bei Spotify Apple dieser Google Podcast Pocket Casts oder wo auch immer Sie gerne Podcast hören.

00:27:15: Musik

Patrick Lohmeier: Mir zu lebensmittelwarnungen und Rückrufen aber auch zu Ernährung und anderen Gesundheitsthemen finden Sie unter www verbraucherzentrale.de.

Patrick Lohmeier: Die hören uns mit einem neuen spannenden Thema in ein paar Tagen wieder bis dahin erreichen Sie mich für Feedback und Themenwünsche per E-Mail an Podcast at VZ Bindestrich blm.de.

Patrick Lohmeier: Sie hörten genau genommen der podcast.de Verbraucherzentrale mein Name ist Patrick Lohmeier und ich freue mich auf ein Wiederhören.

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